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   LG Berlin, 13.11.1987 - 522 Qs 63/87   

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https://dejure.org/1987,7054
LG Berlin, 13.11.1987 - 522 Qs 63/87 (https://dejure.org/1987,7054)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.11.1987 - 522 Qs 63/87 (https://dejure.org/1987,7054)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. November 1987 - 522 Qs 63/87 (https://dejure.org/1987,7054)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 794
  • StV 1988, 395
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 19.03.1993 - 2 Ws 115/93

    Möglichkeit des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung bei ansonsten

    Für das Gericht, das über den Widerruf zu entscheiden hat, ist es naheliegend und im allgemeinen wegen der besseren Erkenntnismöglichkeiten des letzten Tatgerichts auch geboten, sich der sach- und zeitnäheren Prognose dieses Gerichts anzuschließen (vgl. BVerfG NStZ 85, 357; grundsätzlich auch anerkannt in BVerfG NStZ 87, 118; ferner LG Berlin MDR 88, 794; Schönke-Schröder/Stree, StGB, 24. Aufl., § 56 f Rdnr. 5; Dreher/Tröndle, StGB, 45. Aufl., § 56 f Rdnr. 3 c; auch ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluß vom 28. August 1992, 2 Ws 449/92).
  • OLG Hamm, 31.08.1995 - 2 Ws 459/95

    Widerruf der Strafaussetzung, Verlängerung der Bewährungszeit, Höchstmaß der

    Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, dass es in der Regel geboten ist, sich wegen der besseren Erkenntnismöglichkeiten der Beurteilung des die neue Straftat aburteilenden Gerichts anzuschließen (vgl. auch BVerfG NStZ 1985, 357; OLG Frankfurt StV 1990, 556 (Ls.); LG Berlin MDR 1988, 794; OLG Düsseldorf VRS 89, 33) .
  • OLG Hamm, 29.08.1995 - 2 Ws 452/95

    Neue Straftat, Bewährungsstrafe, Widerruf der Strafaussetzung, bessere

    Es ist ständige Rechtsprechung des Senats, daß es in der Regel geboten ist, sich wegen der besseren Erkenntnismöglichkeiten der Beurteilung des die neue Straftat aburteilenden Gerichts anzuschließen (vgl. auch BVerfG NStZ 1985, 357 ; OLG Frankfurt StV 1990, 556 [Ls.]; LG Berlin MDR 1988, 794).
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